telc Sprachprüfungen |
Prüfungsreglement telc Prüfungen
Prüfungsreglement telc Prüfungen gültig ab 1. November 2018 (aktualisiert 03.03.2026)
1. Prüfungstermin
Das ABC Sprachcenter führt regelmässig telc Prüfungen auf den Niveaus A1, A2, B1, B2, C1 durch und publiziert die vorgesehenen Termine.
Über die jeweilige Durchführung entscheidet das Sprachcenter bei Ablauf der Anmeldefrist anhand der eingegangenen Anmeldungen.
2. Anmeldung
Das Anmeldeformular und die Prüfungsgebühr müssen spätestens am Tag des Anmeldeschlusses im Büro der Sprachschule eingetroffen sein. Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Prüfungsgebühr beträgt:
A1: CHF 190.- A2: Fr. 190.- B1: CHF 260.- B2: CHF 290.- C 1: CHF 460.-
3. Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss gut leserlich in Blockschrift oder im Internet ausgefüllt werden. Unvollständige oder unleserliche Anmeldeformulare können nicht bearbeitet werden.
4. Prüfungsplan
Der Prüfungsplan wird ca. eine Woche vor der Prüfung per Post verschickt oder vom Kursleiter abgegeben. Die Teilnehmenden haben rechtzeitig am Prüfungsplatz zu erscheinen, ansonsten kann die Prüfung nicht abgelegt werden und die Prüfungsgebühr verfällt.
5. Abmeldung
Bis Anmeldeschluss können sich die Teilnehmenden schriftlich von der Prüfung abmelden. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- erhoben. Bei Krankheit oder Unfall muss innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, damit die Prüfungsgebühr unter Abzug der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet wird.
6. Prüfung
Vor Prüfungsbeginn ist die Identitätskarte vorzuweisen. Es dürfen während der Prüfung keine Hilfsmittel verwendet werden. Jede Kommunikation zwischen Teilnehmenden ist während der Prüfung untersagt.
7. Resultate
Die Resultate werden ca. 4 Wochen nach der Prüfung per E-Mail (Digitaler Zertifikatsversand) durch die Sprachschule bekannt gegeben. Vorher können keine Auskünfte erteilt werden.
8. Rekurse
Einsprüche und Anträge auf Ergebnisüberprüfung sind einmalig innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikates bzw. Ergebnisbogens) ausschließlich in Schriftform bei der telc gGmbH einzureichen. Übernehmen Dritte die Einreichung, ist eine Vollmacht beizufügen. Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei der telc gGmbH.
9. telc Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen und Vorgaben von telc gGmbh.
1. Prüfungstermin
Das ABC Sprachcenter führt regelmässig telc Prüfungen auf den Niveaus A1, A2, B1, B2, C1 durch und publiziert die vorgesehenen Termine.
Über die jeweilige Durchführung entscheidet das Sprachcenter bei Ablauf der Anmeldefrist anhand der eingegangenen Anmeldungen.
2. Anmeldung
Das Anmeldeformular und die Prüfungsgebühr müssen spätestens am Tag des Anmeldeschlusses im Büro der Sprachschule eingetroffen sein. Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Prüfungsgebühr beträgt:
A1: CHF 190.- A2: Fr. 190.- B1: CHF 260.- B2: CHF 290.- C 1: CHF 460.-
3. Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss gut leserlich in Blockschrift oder im Internet ausgefüllt werden. Unvollständige oder unleserliche Anmeldeformulare können nicht bearbeitet werden.
4. Prüfungsplan
Der Prüfungsplan wird ca. eine Woche vor der Prüfung per Post verschickt oder vom Kursleiter abgegeben. Die Teilnehmenden haben rechtzeitig am Prüfungsplatz zu erscheinen, ansonsten kann die Prüfung nicht abgelegt werden und die Prüfungsgebühr verfällt.
5. Abmeldung
Bis Anmeldeschluss können sich die Teilnehmenden schriftlich von der Prüfung abmelden. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- erhoben. Bei Krankheit oder Unfall muss innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, damit die Prüfungsgebühr unter Abzug der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet wird.
6. Prüfung
Vor Prüfungsbeginn ist die Identitätskarte vorzuweisen. Es dürfen während der Prüfung keine Hilfsmittel verwendet werden. Jede Kommunikation zwischen Teilnehmenden ist während der Prüfung untersagt.
7. Resultate
Die Resultate werden ca. 4 Wochen nach der Prüfung per E-Mail (Digitaler Zertifikatsversand) durch die Sprachschule bekannt gegeben. Vorher können keine Auskünfte erteilt werden.
8. Rekurse
Einsprüche und Anträge auf Ergebnisüberprüfung sind einmalig innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikates bzw. Ergebnisbogens) ausschließlich in Schriftform bei der telc gGmbH einzureichen. Übernehmen Dritte die Einreichung, ist eine Vollmacht beizufügen. Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei der telc gGmbH.
9. telc Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen und Vorgaben von telc gGmbh.