Kursvergünstigung |
Seit April 2019 unterstüzt der Bund und Kanton, Personen beim Besuch eines Alphabetisierungskurses oder eines Deutschkurses bis Niveau B2. Die Vergünstigungen werden einkommensabhängig direkt von den Kurskosten abgezogen. Es müssen die folgenden Bedinungen erfüllt sein:
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne, Ihre Vergünstigung zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.integration.sg.ch/home/deutschkurse.html
- Sie haben Ihren Wohnsitz im Kanton St.Gallen
- Ihr steuerbares Einkommen liegt unter CHF 40'000.– bei Einzelpersonen oder unter CHF 55'000.– bei Ehepaaren und Familien
- Für quellensteuerpflichtige Personen und Personen ohne Steuerveranlagung werden 75 Prozent des Bruttojahreseinkommens als steuerbares Einkommen gerechnet
- Ihr steuerbares Vermögen beträgt weniger als CHF 50'000.–
- Sie sind im Besitz eines Ausländerausweises B, C, L oder verfügen über das Schweizer Bürgerrecht
- Ihr Kurs wird von keiner anderen Stelle (z.B. Sozialamt, RAV, AHV - IV Rentenstelle, SUVA, Arbeitgeber/in) bezahlt
- Sie müssen den Kurs zu mindestens 80 Prozent besuchen
- Rückwirkend, d.h. nach Abschluss eines Kurses können keine Vergünstigungen erstattet werden
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne, Ihre Vergünstigung zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.integration.sg.ch/home/deutschkurse.html